siehe Unterabschnitt 7.1.4.3:

7.1.4.3 Zusammenladeverbot (Versandstcke in Laderumen)

7.1.4.3.1 Gter verschiedener Klassen mssen durch einen horizontalen Abstand von mindestens 3 m voneinander getrennt sein. Sie drfen nicht bereinander gestaut werden.

7.1.4.3.2 Unabhngig von ihrer Menge drfen gefhrliche Gter, fr die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (12) die Bezeichnung mit zwei blauen Kegeln oder zwei blauen Lichtern vorgeschrieben ist, nicht im gleichen Laderaum mit entzndbaren Stoffen, fr die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (12) die Bezeichnung mit einem blauen Kegel oder einem blauen Licht vorgeschrieben ist, gestaut werden.

7.1.4.3.3 Versandstcke mit Stoffen und Gegenstnden der Klasse 1 und Versandstcke mit Stoffen der Klasse 4.1 oder 5.2, fr die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (12) die Bezeichnung mit drei blauen Kegeln oder drei blauen Lichtern vorgeschrieben ist, mssen durch einen Abstand von mindestens 12 m von Gtern aller anderen Klassen getrennt sein.


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Hinweis:

Nach Unterabschnitt 7.1.4.2 drfen sich auf Schiffen mit Stoffen der Klasse 5.1 in loser Schttung keine anderen Gter befinden.